Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Benedikte am 01.02.2015, 9:34 Uhr

interessante Sache

Der schulische Sonderbedarf der Kidner wird zum Beginn eines jeden Schuljahres abgerechnet-sagt das Urteil.

Ich frage mich, wer den schulischen Sonderbedarf festlegt. Sprich, ob die Eltern sich grundaetzlich daruber einig sein muessen und gemeinsam eine Loesung finden muessen oder ob man bei Vorleigen objektiver Tatsachen, bspw. schlechter Noten, einfach handeln darf.

Ich vermute, vermute ganz einfach, weiss ja nur, was hier geschreiben ist, dass das Kind schlechte Noten hatte und der Vater- und das finde ich durchaus positiv- sich Gedabken und Sorgen machte, mit der Mutter sprach und die eben die Nachhilfe ablehnte.

Nur, was hat sie gesagt=? Du sprichst von 1000 anderen Moeglichkeiten, aber hat die Mutter dem Vater davon einige vorgeschlagen? Oder hat er nur gesehen, dass der Junge Schwierigkeiten hat und die Mutter nur sagte, was nicht geht, nicht aber, was dem Kind helfen koenne? So dass der sich sorgende Vater keine Loesung in Sicht sah? Denn seien wir ehrlich, wenn das Kind schulische deizite hat und Mutters Antwort nur ist, dass Nachhilfe nicht geht, dann ist Vatern doch in Zugzwang, oder?

dass es nicht nett ist, gerde nachdem sie diese Loesung abgelehnt hat, ihn doch da anzumelden, ist klar. aber was wollte die Mutter, was hat sie vorgeschlagen, und braucht das Kind zusatezliche Hilfe. Das wuerde mich hier interessieren.

Benedikte

 
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