Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sodapop am 01.02.2015, 10:55 Uhr

Scheint kein schulischer Sonderbedarf zu sein:

Zitat:

Die Kosten einer Nachhilfe sind von dem OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf 08.07.2005 - 3 UF 21/05) zwar nicht als Sonderbedarf, aber als regelmäßiger Mehrbedarf anerkannt worden. Hinsichtlich der Beauftragung urteilten die Richter, dass es sich um eine Entscheidung des täglichen Lebens handele, die der Elternteil allein treffen könne, bei dem das Kind lebt. Nach der Entscheidung OLG Hamm 22.05.2006 - 6 WF 302/05 sind die Kosten der Nachhilfe kein Sonderbedarf (aber Mehrbedarf) wenn sich die Notwendigkeit der Förderung aufgrund der Entwicklung der schulischen Leistungen ankündigt und nicht unerwartet eintritt.

Quelle: http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Sonderbedarf-d248318.html

Grüße
Sodapop

 
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