Geschrieben von Igeline am 31.01.2015, 20:01 Uhr |
schulischer Sonderbedarf?? ist er das ?
Bei gemeinsamem Sorgerecht vertreten die Eltern das Kind also gemeinschaftlich, unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht - es kommt nur darauf an, dass es sich um die leiblichen Eltern des Kindes handelt.
Gemeinschaftliche Vertretung bedeutet eigentlich, dass die Eltern beispielsweise bei Vertragsschlüssen im Namen des Kindes auch beide (gemeinschaftlich) den Vertrag schließen müssen, also bei einem schriftlichen Vertrag auch beide gemeinschaftlich unterschreiben müssen.
Soweit ich weiß ist ansonsten ein Vertrag unwirksam.
LG Jule
- schulischer Sonderbedarf?? ist er das ? - Dani01 31.01.15, 17:41
- Re: schulischer Sonderbedarf?? ist er das ? - mf4 31.01.15, 18:59
- Re: schulischer Sonderbedarf?? ist er das ? - Pamo 31.01.15, 20:10
- Re: schulischer Sonderbedarf?? ist er das ? - Igeline 31.01.15, 20:01
- Re: schulischer Sonderbedarf?? ist er das ? - Pamo 31.01.15, 20:05
- Re: schulischer Sonderbedarf?? ist er das ? - Dani01 31.01.15, 20:20
- Re: schulischer Sonderbedarf?? ist er das ? - Dani01 31.01.15, 20:22
- Re: schulischer Sonderbedarf?? ist er das ? - kirshinka 01.02.15, 7:39
- warum so ein dämlicher vorwurf, kirshinka?? - kravallie 01.02.15, 7:51
- Re: warum so ein dämlicher vorwurf, kirshinka?? - Dani01 01.02.15, 8:39
- interessante Sache - Benedikte 01.02.15, 9:34
- Re: interessante Sache - mf4 01.02.15, 9:47
- Re: interessante Sache - natürlich wurde gelernt - Dani01 01.02.15, 13:59
- Re: interessante Sache - natürlich wurde gelernt - Strudelteigteilchen 01.02.15, 14:05
- Re: interessante Sache - natürlich wurde gelernt - kirshinka 02.02.15, 12:48
- interessante Sache - Benedikte 01.02.15, 9:34
- Re: warum so ein dämlicher vorwurf, kirshinka??-Missverständnis - kirshinka 02.02.15, 11:43
- Re: warum so ein dämlicher vorwurf, kirshinka?? - Dani01 01.02.15, 8:39
- warum so ein dämlicher vorwurf, kirshinka?? - kravallie 01.02.15, 7:51
- Scheint kein schulischer Sonderbedarf zu sein: - Sodapop 01.02.15, 10:55
- Re: Scheint kein schulischer Sonderbedarf zu sein: - Dani01 01.02.15, 14:01
- Sie hat die Alltagssorge. - Petra28 01.02.15, 14:38
- Aber darum geht es ja nicht... - Sodapop 01.02.15, 22:06
- Re: Scheint kein schulischer Sonderbedarf zu sein: - Dani01 01.02.15, 14:01
- Re: schulischer Sonderbedarf?? ist er das ? - Aprilscherz2000 01.02.15, 12:43
- Re: schulischer Sonderbedarf?? ist er das ? - sterntaler82 01.02.15, 12:51
- Re: schulischer Sonderbedarf?? ist er das ? - Dani01 01.02.15, 14:02
- Re: schulischer Sonderbedarf?? ist er das ? - sterntaler82 01.02.15, 12:51
- @kirshinka - Holly Friday 01.02.15, 14:01
- Re: schulischer Sonderbedarf?? ist er das ? - mf4 31.01.15, 18:59
Wenn es die langersehnte Ausbildung ist, dann würde ich einen Umzug erwägen
Ich könnte grad heulen..
Schwanger und allein - Gleichgesinnte gesucht im Raum Lübeck
Was bekommt/wollte ihr zusätzlich zum Unterhalt?
Abschiedsgeschenk Krippenbetreuer
Wenn der Vater keine Interesse an den Kindern hat..
Unterhalt wenn Vater im Ausland
Frage - Höhe Selbstbehalt bei Unterhalt
Kann man sich eigentlich auch direkt an das Jugendamt wenden?