Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Igeline am 31.01.2015, 20:01 Uhr

schulischer Sonderbedarf?? ist er das ?

Bei gemeinsamem Sorgerecht vertreten die Eltern das Kind also gemeinschaftlich, unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht - es kommt nur darauf an, dass es sich um die leiblichen Eltern des Kindes handelt.
Gemeinschaftliche Vertretung bedeutet eigentlich, dass die Eltern beispielsweise bei Vertragsschlüssen im Namen des Kindes auch beide (gemeinschaftlich) den Vertrag schließen müssen, also bei einem schriftlichen Vertrag auch beide gemeinschaftlich unterschreiben müssen.

Soweit ich weiß ist ansonsten ein Vertrag unwirksam.

LG Jule

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.