Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 31.01.2015, 18:59 Uhr

schulischer Sonderbedarf?? ist er das ?

Auffällig ist, dass SIE belegen muss... von ihm steht da nichts.
Und es steht da auch nichts, dass SIE das vorher ankündigen/absprechen muss.
Wenn das für ihn auch gilt hat er keinen Fehler gemacht. Beide haben das Sorgerecht, 2 Unterschriften waren sicher nicht verlangt bei der Schülerhilfe.

 
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