Frage:
Beschäftigungsverbot
Hallo
Ich arbeite als Erzieherin , 20 Std pro woche.
möchte jetzt aber auf 30 Std erhöhen , weil ich schwanger bin und dann ein komplettes Beschäftigungs Verbot bekomme.
wie wird dann mein Gehalt im Beschäftigungsverbot berechnet?
desweitwren gibt es ab August vllt eine Gehaltserhöhung für alle. bekomme ich die direkt auch oder erst nach der Elternzeit ?
Danke für die Hilfe
von
Steffiachmitt
am 24.04.2024, 11:11
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Beschäftigungsverbot
Ich schließe mich meinen Vorrednerinnen an.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2024
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Beschäftigungsverbot
Hallo
Das wäre Betrug und geht nicht.
Du bekommst die 20 Stunden bezahlt.
von
Sternenschnuppe
am 24.04.2024, 12:11
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Beschäftigungsverbot
Glaube nicht das es auffällt .
habe ja schon angefragt auf 30 Std zu wechseln.
und sobald das ok kommt melde ich mich schwanger mit beschäftigungsverbot
von
Steffiachmitt
am 24.04.2024, 12:22
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Beschäftigungsverbot
du erwartest also von einer anwältin hilfe beim betrügen?
okeee......
von
WonderWoman
am 24.04.2024, 12:58
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Beschäftigungsverbot
nee.
will nur wissen wie es dnan berechnet wird. durschnitt der letzten 3 Monate....Oder nur meine neuen 30 Std :D
von
Steffiachmitt
am 24.04.2024, 13:06
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Beschäftigungsverbot
Wenn Arbeitgeber und Krankenkasse (vor allem Krankenkasse) sich darauf einlassen, aus den 30h.
Geht einer von beiden dagegen vor, aus den 20h + ggf. Anzeige wegen Betrugs.
von
Dojii
am 24.04.2024, 13:18
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Beschäftigungsverbot
Fliegt spätestens beim Einreichen der Schwangerschaftsbescheinigung auf.
Beim Arbeitgeber und der Kankenkasse.
Zum Glück sind die da seit einiger Zeit auch sehr konsequent.
Wegen Fauen wie Dir müssen andere sich rechtfertigen und werden schlecht behandelt. Mutterschaft mit Betrug starten um sich zu bereichern.
Welch Vorbild und Werte!
von
Sternenschnuppe
am 24.04.2024, 13:44
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Ich glaube da macht keiner was bei. drk euskirchen sind die alle was langsam :D
von
Steffiachmitt
am 24.04.2024, 13:56
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Dann war es nicht so schlau den Arbeitgeber zu nennen, denn jetzt kann man das Ganze als Screenshot direkt an den Arbeitgeber schicken um ihn vorzuwaren.
von
Dojii
am 24.04.2024, 14:37
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wow ja kann gerne gemacht werden ist eh nicht mein richtiger Name ...
von
Steffiachmitt
am 24.04.2024, 14:40
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Vermutlich verstehst du es einfach nicht. Es geht hier nicht um deinen (langsamen) Arbeitgeber.
Bei einem BV ist nicht nur der Arbeitgeber betroffen sondern besonders auch die Krankenkassen.
Der Arbeitgeber zahlt dir im BV deinen Lohn und bekommt den dann von den Krankenkassen über die U2-Umlage zurückerstattet.
Das heißt, dein BV wird von der Allgemeinheit finanziert, nicht deinem Arbeitgeber. Daher ist es rechtlich nicht erlaubt, im Wissen eines BVs die Stunden zu erhöhen, um mehr Geld aus dem Sozialsystem melken zu können.
Und wenn die Krankenkasse, die ja dann auch deine Schwangertschaftsbescheinigung bekommen wird, plötzlich mitbekommt, dass du die Stunden erhöht hast, in dem Wissen schwanger zu sein und ein BV zu bekommen, wird die deinem Arbeitgeber sehr wahrscheinlich die Erstattung seiner Kosten ablehnen und denn vielleicht auch rechtlich gegen das Ganze vorgehen.
Und spätestens dann wird auch dein Arbeitgeber reagieren, denn er verliert viel Geld, das er nicht verlieren muss.
von
Dojii
am 24.04.2024, 14:52
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Ja ok. dann wusste ich es halt nicht.. huch...Und arbeite mit den 30 Stunden noch einen Monat bevor ich zum Arzt gehe und zack.keinem fällt es auf
danke für die tipps
von
Steffiachmitt
am 24.04.2024, 14:56
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Es sei denn er bekommt vorher eine Mail ;-)
So viele Angestellte wird es nicht geben, die jetzt aufstocken und dann mit einem BV wedeln.
Und dann noch den AG verunglimpfen öffentlich.
Grandiose Leistung!
von
Sternenschnuppe
am 24.04.2024, 14:58
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Beschäftigungsverbot
Ist vielleicht sogar schon passiert. ;)
Bedenke auch, dass deine Frauenärztin kein BV ausstellen darf, dass sich auf deine Arbeitsstelle bezieht, das darf nur der Arbeitgeber selbst.
Und der könnte dich auch plötzlich mutterschutzkonform woanders einsetzen, dann müsstest du trotz BV 30h/Woche arbeiten.
von
Dojii
am 24.04.2024, 15:01
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Beschäftigungsverbot
oh nein . Da wird man eh keinen erreichen und keinen wirds interessieren
viel Spaß
von
Steffiachmitt
am 24.04.2024, 15:02
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Beschäftigungsverbot
Würde ich hoffen :)
von
Steffiachmitt
am 24.04.2024, 15:03
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Troll! Ihr gebt Euch nett Mühe, es zu erklären und werdet die ganze Zeit verulkt! Macht was anderes, schönes! Lohnt nicht das Adrenalin.
von
Schniesenase
am 24.04.2024, 19:44
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Troll! Ihr gebt Euch nett Mühe, es zu erklären und werdet die ganze Zeit verulkt! Macht was anderes, schönes! Lohnt nicht das Adrenalin.
von
Schniesenase
am 24.04.2024, 19:45