Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo Ich arbeite als Erzieherin , 20 Std pro woche. möchte jetzt aber auf 30 Std erhöhen , weil ich schwanger bin und dann ein komplettes Beschäftigungs Verbot bekomme. wie wird dann mein Gehalt im Beschäftigungsverbot berechnet?   desweitwren gibt es ab August vllt eine Gehaltserhöhung für alle. bekomme ich die direkt auch oder erst nach der Elternzeit ?   Danke für die Hilfe  

von Steffiachmitt am 24.04.2024, 11:11



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ich schließe mich meinen Vorrednerinnen an.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2024



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo  Das wäre Betrug und geht nicht.  Du bekommst die 20 Stunden bezahlt. 

von Sternenschnuppe am 24.04.2024, 12:11



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Glaube nicht das es auffällt .   habe ja schon angefragt auf 30 Std zu wechseln.   und sobald das ok kommt melde ich mich schwanger mit beschäftigungsverbot 

von Steffiachmitt am 24.04.2024, 12:22



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

du erwartest also von einer anwältin hilfe beim betrügen? okeee......

von WonderWoman am 24.04.2024, 12:58



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

nee. will nur wissen wie es dnan berechnet wird. durschnitt der letzten 3 Monate....Oder nur meine neuen 30 Std :D

von Steffiachmitt am 24.04.2024, 13:06



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Wenn Arbeitgeber und Krankenkasse (vor allem Krankenkasse) sich darauf einlassen, aus den 30h.  Geht einer von beiden dagegen vor, aus den 20h +  ggf. Anzeige wegen Betrugs. 

von Dojii am 24.04.2024, 13:18



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Fliegt spätestens beim Einreichen der Schwangerschaftsbescheinigung auf. Beim Arbeitgeber und der Kankenkasse.  Zum Glück sind die da seit einiger Zeit auch sehr konsequent. Wegen Fauen wie Dir müssen andere sich rechtfertigen und werden schlecht behandelt. Mutterschaft mit Betrug starten um sich zu bereichern.  Welch Vorbild und Werte!    

von Sternenschnuppe am 24.04.2024, 13:44



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ich glaube da macht keiner was bei. drk euskirchen sind die alle was langsam :D

von Steffiachmitt am 24.04.2024, 13:56



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Dann war es nicht so schlau den Arbeitgeber zu nennen, denn jetzt kann man das Ganze als Screenshot direkt an den Arbeitgeber schicken um ihn vorzuwaren. 

von Dojii am 24.04.2024, 14:37



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

wow ja kann gerne gemacht werden ist eh nicht mein richtiger Name ...

von Steffiachmitt am 24.04.2024, 14:40



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Vermutlich verstehst du es einfach nicht. Es geht hier nicht um deinen (langsamen) Arbeitgeber.  Bei einem BV ist nicht nur der Arbeitgeber betroffen sondern besonders auch die Krankenkassen.  Der Arbeitgeber zahlt dir im BV deinen Lohn und bekommt den dann von den Krankenkassen über die U2-Umlage zurückerstattet.  Das heißt, dein BV wird von der Allgemeinheit finanziert, nicht deinem Arbeitgeber. Daher ist es rechtlich nicht erlaubt, im Wissen eines BVs die Stunden zu erhöhen, um mehr Geld aus dem Sozialsystem melken zu können.  Und wenn die Krankenkasse, die ja dann auch deine Schwangertschaftsbescheinigung bekommen wird, plötzlich mitbekommt, dass du die Stunden erhöht hast, in dem Wissen schwanger zu sein und ein BV zu bekommen, wird die deinem Arbeitgeber sehr wahrscheinlich die Erstattung seiner Kosten ablehnen und denn vielleicht auch rechtlich gegen das Ganze vorgehen.  Und spätestens dann wird auch dein Arbeitgeber reagieren, denn er verliert viel Geld, das er nicht verlieren muss.   

von Dojii am 24.04.2024, 14:52



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ja ok. dann wusste ich es halt nicht.. huch...Und arbeite mit den 30 Stunden noch einen Monat bevor ich zum Arzt gehe und zack.keinem fällt es auf danke für die tipps

von Steffiachmitt am 24.04.2024, 14:56



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Es sei denn er bekommt vorher eine Mail ;-) So viele Angestellte wird es nicht geben, die jetzt aufstocken und dann mit einem BV wedeln.  Und dann noch den AG verunglimpfen öffentlich.    Grandiose Leistung! 

von Sternenschnuppe am 24.04.2024, 14:58



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ist vielleicht sogar schon passiert. ;) Bedenke auch, dass deine Frauenärztin kein BV ausstellen darf, dass sich auf deine Arbeitsstelle bezieht, das darf nur der Arbeitgeber selbst.  Und der könnte dich auch plötzlich mutterschutzkonform woanders einsetzen, dann müsstest du trotz BV 30h/Woche arbeiten. 

von Dojii am 24.04.2024, 15:01



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

oh nein . Da wird man eh keinen erreichen und keinen wirds interessieren viel Spaß 

von Steffiachmitt am 24.04.2024, 15:02



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Würde ich hoffen :)

von Steffiachmitt am 24.04.2024, 15:03



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Troll! Ihr gebt Euch nett Mühe, es zu erklären und werdet die ganze Zeit verulkt! Macht was anderes, schönes! Lohnt nicht das Adrenalin. 

von Schniesenase am 24.04.2024, 19:44



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Troll! Ihr gebt Euch nett Mühe, es zu erklären und werdet die ganze Zeit verulkt! Macht was anderes, schönes! Lohnt nicht das Adrenalin. 

von Schniesenase am 24.04.2024, 19:45



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