Frage:
Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot
Hallo liebe Frau Bader,
ich hoffe sie können mir weiterhelfen.
ich habe am 18.03.2024 einen neuen Job angefangen, nun wurde trotz Komplikationen eine Schwangerschaft festgestellt ohne weitere Problematik. Was mich sehr erfreut!
Nun war ich heute bei meiner Ärztin und sie sagte dass sie mich trotzdem gerne ins Beschäftigungsverbot schicken möchte da ich mich sehr schonen muss und vorsichtig sein muss.
Sie hat mir noch keins ausgestellt weil ich ihr meine Bedenken und Sorgen mitgeteilt habe, dass mein Chef noch nicht Bescheid weiß.
Ich weiß, dass ich auch in der Probezeit nicht gekündigt werden kann bei einer SS, dass hatte mir meine Ärztin auch nochmal gesagt. Aber da ich ja erst seit dem 18.03.2024 gearbeitet hab, ist meine hauptsächliche Frage welches Gehalt nun ausgezahlt bekomme wenn ich im Besxhäftigungsverbot falle? Normalerweise wird es ja vom Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate berechnet, das lese ich Überfall. Leider sind es bei mir noch keine 3 Monate sondern nur 2 Wochen bei mir, und somit habe ich auch keinen kompletten Lohn bezahlt bekommen. Meine Frage ist, wie berechnet sich das denn in meinem Fall?
ich hoffe sie können mir helfen!
ich bedanke mich bei ihnen im Voraus.
Liebe Grüße
V.
von
Valeria_18
am 02.04.2024, 22:33
Antwort auf:
Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot
Hallo,
Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden.
Sie müssen aufpassen, ob ein Beschäftigungsverbot hier das richtige ist oder eine Krankschreibung. Ein Beschäftigungsverbot greift nur, wenn die Gefahr von der Arbeit ausgeht.
Und, nicht vergessen, Ihre Frauenärztin hat kein Jura studiert.
Viele lehnen sich weit aus dem Fenster.
Liebe Grüße NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.04.2024
Antwort auf:
Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot
Der Durchschnitt wird errechnet, wenn du durch Zuschläge o.ä. nicht immer das gleiche bekommst. Jetzt worst du das bekommen, was du auch ohne BV bekommen würdest.
Je nach dem, was du beruflich machst, kannst du ja abwägen, ob du oder das Baby gefährdet seid und wann du die Schwangerschaft bekannt gibst. Dann kann deine Ärztin das BV ja passend ausstellen.
von
annarick
am 03.04.2024, 07:48
Antwort auf:
Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot
Vielen lieben Dank für deine Antwort!
du hast mir aufjedenfall schon mal sehr geholfen!
liebe Grüße
von
Valeria_18
am 03.04.2024, 09:28
Antwort auf:
Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot
ich dachte immer, ein arzt kann gar kein bv ausstellen????
von
Sue_Ellen
am 03.04.2024, 11:24
Antwort auf:
Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot
Doch meine Liebe.
von
Valeria_18
am 03.04.2024, 12:16
Antwort auf:
Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot
ich könnte dir mindestens 10 aufschreie hier reinkopieren.....
wo sind die alle?
von
Sue_Ellen
am 03.04.2024, 13:06
Antwort auf:
Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot
Doch darf er, kann aber vom AG und der Krankenkasse angezweifelt werden. Geschieht immer öfter
von
Qeulle
am 03.04.2024, 13:30
Antwort auf:
Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot
Ein individuelles Beschäftigungsverbot darf die Ärztin natürlich weiterhin ausstellen. Aber die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sind sehr viel schärfer geworden in den letzten Jahren.
Einfach "pauschal" ein BV aussprechen ist nicht mehr möglich. Diese müssen durch die Ärtzin jetzt komplex begründet und im Extremfall verteidigt werden.
Ein paar Zitate:
"In der Rechtsprechung gibt es jedoch auch Einschränkungen zum individuellen Beschäftigungsverbot: So genügt die Begründung der Schwangeren, sie leide unter Mobbing, Stresserscheinungen, Überbelastungen und Aufregungen, nicht den Anforderungen für ein individuelles Beschäftigungsverbot. Ebenso wenig genügt das Vorliegen einer Risikoschwangerschaft."
Auch wichtig:
"Das Besondere am ärztlichen Beschäftigungsverbot ist: Der Arbeitgeber kann es anzweifeln. Insbesondere, wenn im ärztlichen Attest die voraussichtliche Geltungsdauer, Umfang und Art der untersagten Tätigkeit sowie die Art der Gefährdung (Belastungen) nicht genau und verständlich abgefasst sind. Umgekehrt ist vom Arzt auch darzustellen, welche Art von Tätigkeit die Schwangere noch ausüben darf. Ein „totales“ Beschäftigungsverbot für jegliche Tätigkeiten ohne nähere Begründung wird schwer von einer Arbeitsunfähigigkeitsbescheinigung abzugrenzen sein und muss schlussendlich vom ausstellenden Arzt verteidigt werden."
Sprich wenn dei Arbeitgeber eine Tätigkeit findet, die die Voraussetzungen erfüllt und mutterschutzkonform ist, dann hebelt er damit das BV deiner Ärztin aus und du musst diese Tätigkeit ausüben. Einfach alle Arten der Tätigkeit verbieten ist auch nicht so einfach, denn dann ist es eher eine AU und kein BV mehr.
von
Dojii
am 03.04.2024, 15:38