Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten. Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben. Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei mir festgestellt. Falls ein Beschaftigungsverbot festgestellt wird: Wird in diesem Falle als Bemessungsgrundlage mein neues Gehalt genommen oder noch mein Ausbildungsgehalt von zuvor miteinberechnet? Ausbildung absgeschlossen zum 31. Maerz 2024 --> Ausbildungsverguetung Unbefristeter Vertrag zum 1. April 2024 --> Vollzeit Gehalt Ich wuerde mich ueber eine Antwort riesig freuen. Danke
von cassjeff am 17.04.2024, 16:50