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Geschrieben von Sille74 am 26.10.2019, 11:07 Uhr

ausschließlich für persönliche und familiäre Zwecke

Ich weiß nicht, ob in genau diesem konkreten Fall der Filmaufnahme widersprochen werden kann ... Sicherlich kann die andere Mutter dem widersprechen, dass in irgendeiner Form GEZIELT ihre Tochter aufgenommen wird. Das will und tut die AP aber ja gar nicht. Sie möchte ihre eigene Tochter filmen, vielleicht sogar möglichst und andere "störende" Kinder im Bild. Dennoch ist ein solches Filmen in der konkreten Situation ja fast nicht möglich, ohne dass auch mal kurz andere Kinder ins Bild huschen ... Wenn jetzt die andere Mutter diesem widersprechen könnte, käme das ja einem Filmverbot der AP gleich und das würde m.E. wieder sehr (zu?) stark in die persönlichen Freiheiten der AP eingreifen. Keine Ahnung, was die Rechtsprechung da sagt, aber für mekn Empfinden, würde das zu weit gehen.

 
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