Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Sille74 am 26.10.2019, 11:19 Uhr

Habe ich ...

... und ehrlich gesagt halte ich Frau Baders Antwort so, wie sie da steht für falsch oder zumindest stark verkürzt. Auch sie geht in keiner Weise auf Art. 2 Abs. 2 c) DSGVO ein oder erklärt, warum sie mit dem Kunsturhebergesetz argumentiert, bei dem es eben nicht um das Aufnehmen, sondern Veröffentlichen geht.

Das Argument, die andere Mutter wisse ja nicht, wie ihr Kind drauf ist und ob die AP den Film ja nicht doch veröffentlichen wolle, leuchtet mir nicht ein, denn das ist ja ein Totschlagargument und nicht wirklich rechtlich...

 
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