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Geschrieben von Hase67 am 11.10.2020, 11:01 Uhr

Rürup-Rente

Hallo Ichx4,

"widerrufen" kannst du die Rürup-Rente meines Wissens nur, wenn du nachweisen kannst, dass beim Abschluss der ordnungsgemäßen Aufklärungspflicht durch den Berater nicht nachgekommen wurde. So etwas würde zumindest ich mir nicht ohne anwaltliche Beratung zutrauen.

Kündigen geht ja nicht, nur ruhenlassen. Die Tatsache, dass man die Rürup-Rente nicht kündigen und kein Kapitalwahlrecht hat, hat mich seinerzeit davon Abstand nehmen lassen.

Aber, was die Hinterbliebenenrente angeht: Würde/n da nicht auch euer/re Kind/er in den Genuss kommen? Oder ist das/sind die schon zu groß? Mangels eigener Betroffenheit weiß ich nicht, wie das bei erwachsenen Kindern läuft, ob die dann weiterhin Begünstigte sein können, auch wenn sie nicht im Haushalt leben...

 
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