Geschrieben von icki am 11.10.2020, 20:46 Uhr |
Rürup-Rente
Hallo!
Wenn du mit der planmässigen Erhöhung die Dynamik meinst, dann lehne sie ab oder schliesse sie aus. Das geht schriftlich.
Wenn der Vertrag seit 5 Jahren läuft geht ein Widerruf nicht bzw nicht ganz so einfach. Ich möchte hierzu nichts weiter schreiben, das wäre zu umfangreich und ist viel zu individuell.
Wenn dein Mann vor dir verstirbt und du auch fällt der Betrag der versicherten Gemeinschaft zu. Gibt es Kinder, erhalten diese bis zum 25. Lebensjahr, bzw. bis Kindergeld bezogen wird, eine Waisenrente. Hier gibt es allerdings auch wieder zu beachten wann du stirbst, vor Renteneintritt oder danach, dann zählt die Garantiezeit die du gewählt hast.
Ich bin kein Freund von Beitragsfreistellungen, auch hier werden weiterhin Gebühren fällig.
Ist schwierig da etwas zu raten.
Du kannst mal einen Anwalt für Versicherungsrecht fragen, vielleicht hat er ja eine Idee...
- Rürup-Rente - Ichx4 08.10.20, 14:19
- Re: Rürup-Rente - Hase67 11.10.20, 11:01
- Re: Rürup-Rente - icki 11.10.20, 20:46
- Re: Rürup-Rente - Ichx4 12.10.20, 10:10
- @icki - Mehtab 12.10.20, 21:32
- Re: @icki - icki 13.10.20, 18:34
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