November 2012 Mamis

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Geschrieben von Sonni74LS, 31. SSW am 21.09.2012, 20:06 Uhr

Elternzeitantrag Muster

Wenn Du jetzt zwei Jahre nimmst und dann verlängerst... dann kann er noch nicht mal genehmigen, es ist einfach dein gutes Recht, er muss es als AG so hinnehmen. Er darf da nix gegen sagen.

Dann kannst auch gleich sagen, 3 Jahre EZ und ab dem 2ten Jahr in TZ arbeiten... die TZ muss er dir dann eh genehmigen (da ihr zuwenige Arbeitnehmer seid) und wenn er dir keine TZ gibt, dann bleibste halt in EZ.

BEEG sagt:

(7) Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten folgende Voraussetzungen:

1.
Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen,
2.
das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate,
3.
die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden verringert werden,
4.
dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen und
5.
der Anspruch wurde dem Arbeitgeber sieben Wochen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitgeteilt.

Teilzeit in kleinen Betrieben kann also schwierig werden, wenn der AG nicht mitspielt.

 
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