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Geschrieben von Pamo am 27.11.2023, 14:29 Uhr

Beistandschaft bei UVG?

Sie muss keine Beistandschaft einrichten, sie muss auch keinen Unterhaltsvorschuss beantragen.
Sie sollte sofort schriftlich beim Ex Kindesunterhalt fordern. UHV ist nur eine geringe Ersatzleistung für den Unterhalt. Die Kinder haben Anspruch darauf. Wenn sie keinen Anwalt hat, um diesen berechnen und eintreiben zu lassen, dann kann das Jugendamt mit einer Beistandschaft helfen.

 
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