von Phila83 am 27.11.2023, 14:51 Uhr |
Beistandschaft bei UVG?
Da der Gutste jetzt bestimmt nicht sofort unterhaltswillig ist, sollte sie absolut erstmal UHV beantragen!!
Wenn sie das noch im November tut, bekommt sie auch schon für Nov UHV!
Ja, klar, parallel den KV zum Unterhalt auffordern.
Aber ich würde definitiv erstmal UHV beantragen!
Funfact: Mein Ex zahlt mittlerweile Unterhalt, aber nur in Höhe des UHV. Er meint das wäre der Mindestunterhalt. Ich lass das jetzt über nen Anwalt klären. Auch, weil das Jobcenter das gar nicht lustig findet.
Ja, ich bin AE und lebe von H4. Ich bin kein Schmarotzer, wie es H4lern gern unterstellt wird.
Es geht momentan noch nicht anders.
Wenn sie Bürgergeld aufstockend beantragen möchte, dann muss sie UHV beantragen (wenn der Vater nicht freiwillig zahlt, was er ja nicht tut).
Alles andere, was länger dauert, offizielle Berechnung etc, kommt später.
Die Frau wird JETZT Geld brauchen und nicht erst in einem Jahr.
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