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Geschrieben von Pamo am 27.11.2023, 15:10 Uhr

Beistandschaft bei UVG?

Trotzdem ist so lange kein Anspruch da, wie kein Unterhalt vom Mann gefordert wird. Sofort tun, nachweisbar und schriftlich.
Wenn die beiden verheiratet sind, hat sie auch Anspruch auf Trennungsunterhalt - auch fordern, dann gibt es das auch rückwirkend, wenn bspw erst ab in 3 Monaten gezahlt wird.

Ob die AP Ersparnisse hat oder jetzt sofort Geld braucht: Weiß ich nicht.

 
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