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Geschrieben von Steffi528 am 19.06.2012, 18:05 Uhr

Das mit der Spielplatzpflicht wußte ich gar nicht

Naja, wenn Du den Eigentümer kontaktieren möchtest, dann schicke Fotos mit (herausstehende Schrauben etc). Ich denke, der Begriff "Verkehrssicherheitspflicht" müsste richtig sein, um ihn aufschrecken zu lassen.
Und dann auch die Sorge, das eine massive Unfallgefährdung vorliegen könnte.

Vielleicht hilft das ja

http://www.lsvwinnweiler.de/frame/beitraege/haftung/haftung.htm

 
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