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Geschrieben von Steffi528 am 19.06.2012, 14:27 Uhr

Spielplatzpflege

Der Eigentümer muss für Sicherheit sorgen (Unfallgefährdung???), also in Euren Fall der Vermieter / die Genossenschaft, wenns auf dem Grundstück steht.
Mietminderung wird es deswegen wohl nicht geben, es sei denn die Nutzung des Spielplatzes steht bei Euch im Mietvertrag.

Wenn der Eigentümer da nichts macht und es zu einen Unfall kommt, dann ist er haftbar.

Die Alternative des Eigentümers wäre, den Spielplatz zu sperren.

Anscheinend muss da erst ein Kind in den Brunnen fallen.

 
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