Geschrieben von Steffi528 am 19.06.2012, 14:27 Uhr |
Spielplatzpflege
Der Eigentümer muss für Sicherheit sorgen (Unfallgefährdung???), also in Euren Fall der Vermieter / die Genossenschaft, wenns auf dem Grundstück steht.
Mietminderung wird es deswegen wohl nicht geben, es sei denn die Nutzung des Spielplatzes steht bei Euch im Mietvertrag.
Wenn der Eigentümer da nichts macht und es zu einen Unfall kommt, dann ist er haftbar.
Die Alternative des Eigentümers wäre, den Spielplatz zu sperren.
Anscheinend muss da erst ein Kind in den Brunnen fallen.
- Spielplatzpflege - dee1972 19.06.12, 14:22
- Re: Spielplatzpflege - LaLeMe 19.06.12, 14:26
- Re: Spielplatzpflege - Steffi528 19.06.12, 14:27
- Re: Spielplatzpflege - Hexhex 19.06.12, 14:31
- Danke - dee1972 19.06.12, 14:38
- Das mit der Spielplatzpflicht wußte ich gar nicht - Steffi528 19.06.12, 18:05
- Spielplatzbegehung mit dem Jugendamt machen - MamavonLucas 19.06.12, 14:38
- Danke - dee1972 19.06.12, 14:38
- Re: Spielplatzpflege - Mattibärchen 19.06.12, 18:15
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