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Geschrieben von Hexhex am 19.06.2012, 14:31 Uhr

Spielplatzpflege

Hallo,

das ist schwierig... Der Inhaber des Hauses ist nicht verpflichtet, einen Spielplatz zur Verfügung zu stellen. Deshalb wird man auch dessen Pflege wohl nicht einfordern können, zumal Ihr ja vermutlich keinen Prozess anstrengen wollt.

Eine Mietminderung kannst Du nicht vornehmen, außer wenn die Nutzung des Spielplatzes ausdrücklich schriftlicher Teil Deines Mietvertrags ist. Vermutlich kommt der Spielplatz aber in Deinem Mietvertrag gar nicht vor. Der Spielplatz ist also nicht Teil des gemieteten Raums (wie z. B. manchmal Gartennutzung, Keller, Tiefgaragenplatz oder hauseigener Parkplatz). Steht die Spielplatznutzung dagegen ausdrücklich im Mietvertrag, könnte ein Rechtsanwalt hier schon eher eine Pflege anmahnen. Dafür ist es gut, eine Rechtsschutzversicherung zu haben oder Mitglied im Mieterverein zu sein, denn dann bekommt man die rechtliche Unterstützung kostenlos (vielleicht wäre dies mal ein Anlass, Euch hier abzusichern, falls Ihr das noch nicht getan habt, es kann immer mal wichtig sein).

So oder so: Wenn Du Dich bisher nur an die Hausverwaltung gewendet hast, würde ich es unbedingt nochmal beim richtigen Eigentümer (privater oder Wohnungsbaugesellschaft) probieren. Vielleicht weiß der Eigentümer gar nicht, dass die Verwaltung keine Lust hat, sich um den Spielplatz zu kümmern und erfährt nichts von dessen schlechtem Zustand. Ggf. kann die WB-Gesellschaft oder der private Eigentümer der Verwaltung hier etwas Dampf machen.

LG

 
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