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Geschrieben von Nenilein am 18.04.2019, 14:56 Uhr

Erben

Übrigens: wenn der Schenker sich ein Nießbrauchsrecht oder Wohnrecht auf Lebenszeit einräumen will finde ich das persönlich total verständlich.
Und dann ist finde ich auch klar, dass er sich nicht ganz raus zu halten hat, er wohnt dort schließlich auch noch.

 
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