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Geschrieben von Julie am 21.04.2018, 14:55 Uhr

Mythos Unterschrift

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass ohne Unterschrift kein Vertrag zustande kommt.
Ein Vertrag kommt immer zustande, wenn beide Vertragtsparteien übereinstimmende Willenserklärungen (WE) abgeben.
Bei jedem Brötchenkauf wird ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen. Nur für wenige Vertragsarten (z. B. Kauf einer Immobilie) ist die Schriftform vorgeschrieben.
Hier hat es zwei übereinstimmende WE gegeben, damit ist ein wirksamer Vertrag zustande gekommen.
Und für 25 Euro würde ich kein Fass aufmachen wollen.

 
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