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Geschrieben von As am 12.05.2021, 21:25 Uhr

nix Da, es heißt pflegen

"...bis zu zwei enge Kontaktpersonenvon einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2 und nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 CoronaImpfV, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,das betrifft Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die sich nicht in einer Einrichtung befinden und das 70. Lebensjahr vollendet haben oder an einer der unter Nummer 2 der hohen Priorität aufgeführten Erkrankungen leiden"
...so steht es bei uns. Sie müssen nicht pflegen.

 
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