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Geschrieben von KielSprotte am 25.10.2021, 9:35 Uhr

Wie berechnet sich Elterngeld, wenn man in Elternzeit erneut schwanger wird?

Es gelten wieder die 12 Monate vor Geburt, Monate mit Muschu und EG bis zum 14. Lebensmonat können ausgeklammert werden. Und NEIN du kannst die EZ nicht beenden um ins BV zu gehen, das wäre Sozialbetrug.

 
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