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Geschrieben von Felica am 25.10.2021, 9:48 Uhr

Wie berechnet sich Elterngeld, wenn man in Elternzeit erneut schwanger wird?

Ja, wenn du bis dahin nicht arbeitest, wird es wohl Mindestsatz werden, evtl auch wenig mehr.

Das du in EZ bist ist völlig egal und tut gar nichts zur Sache. Man darf ja in der EZ arbeiten und damit neues EG generieren. Und nein, die laufende EZ darf man nicht vorzeitig beenden um in ein BV zu gehen. Schon mal gar nicht ohne Zustimmung des AG. Man darf aber wie gesagt in der EZ arbeiten. Ansonsten darf man die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden, da dann auch ohne Zustimmung des AG. Oder im Härtefall, was eine Schwangerschaft wie gesagt nicht ist. Härtefall wäre Trennung oder das der Partner verstirbt oder Arbeitslos wird.

EG wird immer nach den 12 Monaten Einkommen vor Geburt des jeweiligen Kindes berechnet sofern man nicht selbstständig ist. Monate in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird oder schwangerschaftsbedingtes Krankengeld können ausgeklammert werden. Zusätzlich die ersten bis zu 14 Monate Elterngeld von älteren Kindern. Solltest du innerhalb der EZ in TZ arbeiten, würdest du das TZ-Gehalt im Falle eines BV bekommen - Kinderbetreuung vorausgesetzt - das dann auch in das neue EG mit einfließen würde.

 
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