Die Geburt

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Geschrieben von Fichtenwald am 09.03.2018, 5:44 Uhr

@Fichtenwald

@ Silke

es kann zwar zur Klage kommen. Deswegen müssen sich Ärzte auch unterschreiben lassen, dass trotz Aufklärung aller möglichen Risiken die Frau nicht möchte, dass ein Kaiserschnitt durchgeführt wird.
Wenn die Frau in einer Notsituation nicht Einwilligungsfähig ist, darf das gemacht werden. Wenn vorher allerdings unterschrieben wurde Kaiserschnitt unter keinen Umständen, als die Frau auch noch einwilligungsfähig war, dann darf der Arzt nicht machen, denn sonst macht er sich strafbar,

Eingewiesen werden in eine Psychatrie gegen den Willen darf man nur, wenn man selbst oder fremdgefährdet ist. Beides bezieht sich laut Rechtssprechung auf bereits Lebende Personen, worunter ein Ungeborenes nicht fällt.

 
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