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von starlight.S  am 23.03.2023, 16:23 Uhr

Schulbegleitung

Ohne Zustimmung der Eltern ist das nicht möglich, aber wenn die Eltern sich lange genug quer stellen und das Verhalten des Kindes irgendwann so nicht mehr handlebar ist, kann Schule zunächst verkürzt beschulen und in letzter Konsequenz verweisen. Und um das bewilligt zu bekommen muss eine Diagnose "seelische Behinderung" oder im Bereich geistig/körperliche Behinderung vorhanden sein. Zumindest in Hessen. Dann gibt es in Hessen noch die Option Förderstunden übers BFZ zu bekommen, aber auch dafür muss ein Förderplan erstellt werden und dem müssen die Eltern auch zustimmen.
Also ohne Kooperation der Eltern geht wenig, man kann aber das Jugendamt hinzuziehen um zu vermitteln.

 
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