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Geschrieben von Lillimax am 23.03.2023, 14:51 Uhr

Von Eltern

Hallo,

es sind die Eltern, die das Kind vom Arzt begutachten und die Notwendigkeit einer Schulbegleitung bestätigen lassen müssen. Damit kann man dann beim Bezirk oder beim Jugendamt die Begleitung beantragen.

Falls der Hintergrund deiner Frage ist, dass euer Arzt die Notwendigkeit einer Begleitung nicht bestätigen will, kannst du mit dem oder der SchulpsychologIn sprechen. Die kommen ja in der Regel einmal pro Woche an die Schule. Man kann mit der Lehrerin vereinbaren, dass man mit ihr oder ihm reden möchte. Der oder die SchulpsychologIn kann dich dabei unterstützen, einen Arzt (Kinderarzt oder Kinder- und Jugendpsychiater etc.) zu finden, der Erfahrung mit diesen Diagnosen und Anträgen hat.

Je nach Problematik sind das ja sehr unterschiedliche Fachleute. Ein Kinderarzt kann z. B. bei Mutismus oder einer anderen psychischen Beeinträchtigung wenig Erfahrung haben, während umgekehrt ein anderer Arzt vielleicht wenig Erfahrung hat mit bestimmten körperlichen Beeinträchtigungen.

Der Schulpsychologe kann unter Umständen sogar selbst mit zum Termin bei dem Arzt kommen. Handelt es sich um ein rein körperliches Problem, kann auch die Lehrerin ggf. mit ins Boot geholt werden und z. B. eine kleine, schriftliche Einschätzung vornehmen. Dasselbe gilt für Ärzte: ein Facharzt kann den Kinderarzt kontaktieren oder umgekehrt. Da es einen Ermessensspielraum gibt, können solche Dinge helfen.

LG

 
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