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Geschrieben von Sille74 am 28.03.2018, 0:21 Uhr

Bin zwar nicht die AP, aber was muss die neue Gemeinde bezahlen?

Vielleicht muss die Gemeinde, in der zwar gewohnt, aber nicht in den Kiga gegangen wird, an die andere, wo in den Kiga gegangen wird (blöd formuliert, aber ich krieg's nicht besser hin ...) dann einen Ausgleich zahlen, wenn sie selbst keinen irgendwie gearteten, gleichwertigen Platz, und sei es in einem Container, zur Verfügung stellen kann, und dann muss dafür der bisherige Kiga das Kind auch behalten?

In unseren Kiga können auswärtige Kinder kommen bzw. eigentlich umgezogene Kinder bleiben, wenn Kapazitäten frei sind (also bei Umzug im Prinzip immer). Problemlos auch hins. Gebühren ist es angeblich zumindest dann, wenn die (neue) Wohngemeinde keine von den erforderlichen Betreuungszeiten her gleichwertige und zumutbare Betreuung anbieten kann. Vielleicht muss die (neue) Wohngemeinde dann auch einen Ausgleich zahlen. Hier bei uns gibt es immer mal wieder Kinder, die aus verschiedensten Gründen in einen Kiga der nächstgelegenen deutlich größeren Gemeinde gehen oder es kommen "ortsfremde" in unseren Kiga. Ich habe noch nie gehört, dass es da Schwierigkeiten wegen der Gebühren gegeben hätte. Entweder läuft das bei freien Kapazitäten auf Kulanz (so habe ich es bisher eigentlich verstanden bei diesen Bedarfs- und Budgetinfoveranstaltungen) oder es gibt eine Kooperation bzw. Absprache zwischen den Gemeinden.

Ich fürchte aber, dass so etwas wie "sagt uns nicht so gut zu", "Konzept gefällt uns nicht" etc. als Begründung nicht zählt. Von daher, @AP, auf jeden Fall erkundigen wegen der Gebühren, Nicht, dass Ihr den nicht subventionierten Satz zahlen müsst.

 
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