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Geschrieben von Johanna3 am 19.03.2018, 15:38 Uhr

Kann mir jemand helfen? Widerruf Kita- Vertrag vor Inkrafttreten?

Gerichtsurteile in ähnlichen Fällen lauteten: Ein Kündigungsfrist von zwei Monaten sind üblich. Mehr als drei Monate sind nicht erlaubt, da sie Eltern unverhältnismäßig benachteiligen würden! Und natürlich ist es erlaubt auch mitten im Jahr zu kündigen. Du kannst ja fragen, ob man es auf einen Prozess ankommen lassen will, den du ohne Zweifel gewinnen würdest.

 
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