Geschrieben von cube am 22.03.2018, 16:45 Uhr |
Kigawechsel - rechtliche Frage
1. Das ist in jedem BL anders geregelt.
2. Auf Basis von was verlangt der KiGa solche Bestätigungen? Dafür muß es ja irgendeine Grundlage geben. Du sollst also bestätigen lassen, daß dein Kind der Norm entspricht, damit der andere KiGa ihn überhaupt nimmt? Gleichzeitig will der aktuelle KiGa den Wechsel verhindern? Warum? Mit welcher Begründung?
Dazu gefunden habe ich für BaWü, das jedes Kind vor dem Besuch eines Einrichtung ärztlich untersucht werden muß. Könnte also durchaus sein, daß sie sich darauf berufen. (Gibt es zB in NRW nicht).
3. Nach welchen Kriterien der Wechsel beantrag werden kann hängt wiederum von den gesetzlichen Regelungen in BaWü ab.
Ich würde dir raten, diese Fragen (auch) im Rechtsforum bei Frau Bader zu stellen.
Allerdings wird auch da sicher die Frage aufkommen, warum überhaupt ärztliche Atteste vorgelegt werden sollen.
- Kigawechsel - rechtliche Frage - DaniN 22.03.18, 16:27
- Re: Kigawechsel - rechtliche Frage - Tämelebäbchi 22.03.18, 16:40
- Re: Kigawechsel - rechtliche Frage - cube 22.03.18, 16:45
- Re: Kigawechsel - rechtliche Frage - DaniN 22.03.18, 18:14
- Re: Kigawechsel - rechtliche Frage - Briefkopf 22.03.18, 17:53
- Re: Kigawechsel - rechtliche Frage - DaniN 22.03.18, 18:19
- Re: Kigawechsel - rechtliche Frage - Briefkopf 22.03.18, 23:32
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- Re: Kigawechsel - rechtliche Frage - luvi 22.03.18, 23:50
- Re: Kigawechsel - rechtliche Frage - DaniN 23.03.18, 7:15
- Re: Kigawechsel - rechtliche Frage - Shanalou 23.03.18, 7:46
- Re: Kigawechsel - rechtliche Frage - niccolleen 23.03.18, 9:23
- Re: Kigawechsel - rechtliche Frage - Briefkopf 23.03.18, 9:54
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- Re: Kigawechsel - rechtliche Frage - Jomol 23.03.18, 11:00
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- Re: Kigawechsel - rechtliche Frage - HSVMarie 23.03.18, 15:16
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- Re: Kigawechsel - rechtliche Frage - Jomol 23.03.18, 16:11
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