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Geschrieben von kuddelmuddel am 08.02.2022, 9:19 Uhr

SPZ oder keine Grundschule

ich verstehe das problem nicht. die einrichtung ist privat und hat entsprechende regeln. an die könnt ihr euch halten (auf anraten ein spz aufsuchen), so dass das kind die einrichtung auch schulsich weiter besuchen kann.

oder ihr seid total unzufrieden und es besteht kein vertrauensverhltnis und ihr seht euer kind nicht "richtig wahrgenommen" (und so hört es sich an), dann wechselt auf eine andere schule. das schulamt hat euch beraten, dass staatliche schulen keinen ablehnen dürfen. das ist korrekt, weil ja schulpflicht besteht. die privateinrichtung kann aber natürlcih ertraglich festlegen, was sie will und euch ggf. kündigen. da würde ich eher selbst den geordneten rückzug suchen und eine passendere schule finden

LG

 
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