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Geschrieben von Antonia17 am 24.08.2004, 12:38 Uhr

versicherung

Also wenn ich das richtig verstanden habe (????), müsstest Du der Versicherung gegenüber behaupten, dass Du Deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Dann ist es Dein Verschulden und für Dich zahlt die Haftplicht ja.

Sollte Euch am Verhältnis mit dem Nachbarn was liegen, würde ich das so machen.

Wenn ihr ihn ohnehin nicht leiden könnt, gäbe es immer noch die Möglichkeit, die Haftpflicht nicht zahlen zu lassen (Aufsichtspflicht nicht verletzt). Ihr müsstet dann wohl auch nichts zahlen.

Seltsame Regelung. Der arme Typ bleibt dann auf seinem kaputten Auto sitzen. Irgendwie nicht fair. Aber ich hatte noch nie ein besonders gutes Rechtsverständnis - meinen Recht-Schein an der Uni habe ich nur knapp bestanden ;-) So denn...

 
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