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Geschrieben von pauline-maus am 27.01.2020, 11:02 Uhr

mein Elternhaus ist mir heilig und niemals nie...

die eltern wohnen doch gar nicht dort und das sie ein wohnrecht auf lebenszeit fordern ,halte für sehr legitim.
wenn meine tochter einmal soweit ist und sie mein elternhaus übernehmen möchte werde ich ähnlich handeln.
sie erbt das haus nur, wenn sie allein im grundbuch bleibt .
sollte sie vor mir gehen (will gar nicht drüber nachdenken) , wird das haus an mich zurückfallen und dann meinem enkel zustehen.
jegliche ehemänner oder frauen werden aus dem erbe ausgeklammert

gott sei dank , kann das ein hauseigentümer selber entscheiden und unterliegt dabei nicht irgendwelchen regularien

 
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