Schwanger - wer noch?

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von mellomania  am 28.06.2022, 10:26 Uhr

es kann ja sein dass euer BA das macht

an sich ist die Bestimmung aber die, dass der BA empfiehlt! und der AG sich danach richtet. oder auch nicht! der AG kann auch kein bv aussprechen obwohl der BA das empfehlen würde. von der Bestimmung her spricht alleine der AG das Bv aus. ob es in der praxis so ist, siehst du ja bei euch. dehnbar. der BA steht ja in keinem arbeitsverhältnis zum mitarbeiter, daher ist er an sich nicht weisungsbefugt. und wenn der betrieb gar keinen BA hat, was ja auch sein kann, wäre die aufsichtsbehörde zuständig. auch die empfiehlt und darf ja auch kein BV aussprechen.

 
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