Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Cika am 28.06.2022, 9:42 Uhr

Gefährdungsbeurteilung Arbeitsverbot

Der FA stellt nur ein BV aus, wenn medizinische Notwendigkeit vor liegt, auf Grund von Gefährdung Fehlgeburt. So war es bei mir der Fall . Ich arbeite in einem Pflegeheim, mein AG selbst hätte mich nur aus bestimmte Bereiche genommen.

Dein AG muss Dich zum Betriebsarzt schicken , dieser entscheidet dann was Du darfst oder nicht oder ob ein gänzliches BV ausgestellt werden muss. Mit der Grundlage holt sich dein AG das Geld zurück .

Alles Gute , dass sich bald für dich ne Lösung findet.

 
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