Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Xxniz am 28.06.2022, 10:04 Uhr

Gefährdungsbeurteilung Arbeitsverbot

Ich arbeite als Friseurmeisterin.
Wir haben leider keinen betriebsarzt.

Meine Frage ist, kann er ein beschäftigungsverbot erteilen und weil die Krankenkasse es nicht akzeptiert auf Eis legen lassen ?

Die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG hat ergeben, dass unverantwortbare Gefähr-
dungen für die schwangere Mitarbeiterin weder durch Schutzmaßnahmen nach § 13 Abs. 1
Nr. 1 MuSchG noch durch einen Arbeitsplatzwechsel nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG ausgeschlossen werden können.

Genau das steht drin. Das heißt wenn es ja aufs Eis gelegt ist dann müsste der Arbeitsplatz doch mir gerecht gemacht werden?
Weil er ja reingeschrieben hat das unverantwortbare
Gefährdung für die Schwangere nicht ausgeschlossen ist.

Ich werde echt noch wahnsinnig. Dankeschön für
Die ganzen Antworten schon mal.

 
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