Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Belly-Monkey am 28.06.2022, 13:33 Uhr

Gefährdungsbeurteilung Arbeitsverbot

Kann es vielleicht sein, dass die Krankenkasse das BV deines AGs nicht akzeptiert, weil du momentan krankgeschrieben bist? AU kommt nämlich vor BV. Wenn du nicht arbeitsfähig bist, dann kannst du auch nicht ins BV gehen.

Ruf mal bei der Krankenkasse an und frag, warum sie das BV des AG nicht akzeptieren. Wenn es an der AU liegt, dann lass dich gesundschreiben bzw. deine Krankschreibung auslaufen und dann soll dein AG das BV noch einmal bei der KK einreichen.
Kann sein, dass die KK dann noch einmal verlangt, dass ein Arzt deine Arbeitsfähigkeit bescheinigt (von AU direkt ins BV hat immer so ein Geschmäckle), aber dann sollte es eigentlich keine Probleme mehr geben - sofern es an der AU liegt.

 
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