Geschrieben von Samsine am 27.09.2015, 9:38 Uhr |
arbeitsrecht/zeit/bezahlung einige fragen
Ganz ehrlich? Selbst wenn nur die Hälfte von "vermutlich" auch in der Realität so ist:
Wenn das kein Superjob mit Spitzengehalt ist würde ich schon im Vorfeld die Finger davon lassen.
Wenn Du tatsächlich bei einer Arbeitszeit von 4 Stunden noch mind. 1 Stunde unbezahlt zusätzlich arbeiten sollst (Putzen, Bank, Vorbereitung etc.) würde ich das entweder im Stundenlohn insgesamt verankern oder es komplett lassen.
Für mich klingt es danach, dass der AG den tatsächlichen Stundenlohn unter den Mindestlohn drücken will (warst das nicht Du mit dem Zeitungsaustragen?). Und da nützen Dir Gesetzesgrundlagen auch nichts. Es sei denn, Du magst ewig über alles diskutieren oder gar klagen.
- arbeitsrecht/zeit/bezahlung einige fragen - sechsfachmama 27.09.15, 1:55
- Re: arbeitsrecht/zeit/bezahlung einige fragen - Samsine 27.09.15, 9:38
- manches ist "üblich" - Ellert 27.09.15, 10:15
- nein,das war ich ! - Christine70 28.09.15, 8:22
- Re: arbeitsrecht/zeit/bezahlung einige fragen - Bengelengelmama 27.09.15, 10:38
- also ... Und wenn geld in der kasse fehlt, muss man selbst haften ... - sechsfachmama 27.09.15, 16:01
- Re: also ... Und wenn geld in der kasse fehlt, muss man selbst haften ... - Christine70 28.09.15, 8:37
- Re: arbeitsrecht/zeit/bezahlung einige fragen - speedy 28.09.15, 12:29
- Re: sonntags - ok danke. - sechsfachmama 28.09.15, 14:51
- Re: arbeitsrecht/zeit/bezahlung einige fragen - speedy 28.09.15, 16:15
- Re: arbeitsrecht/zeit/bezahlung einige fragen - Samsine 27.09.15, 9:38
Nebenjob
Frage: kann man eine Hermespaket stoppen????
Outdoor Winterkälte gesucht 128 und 134
Wie lange nimmt Kaufland Ware zurück ?
Antwort
Gruppengeld...mal wieder
Ideen für günstigen Urlaub mit Kind?
Finanzen
Movie Park Gutschein (Aktionscode 2 für 1) von Wiesenhof. Will jemand?