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Geschrieben von speedy am 28.09.2015, 16:15 Uhr

arbeitsrecht/zeit/bezahlung einige fragen

Hi,
bzgl. der 15 min Vor- und Nachlauf: Wenn das verlangt wird, dann müsstest du es im Arbeitsvertrag unter Anwesenheitspflichten oder in einer Zusatzvereinbarung schriftlich festhalten lassen. Wenn im ArbV steht, dass die Öffnungszeiten die Arbeitszeit sind, dann würde die Zeit davor und danach auch wahrscheinlich nicht vergütet, ebenso wie Putzen und aufräumen. Ggf. wäre hier eine Regelung einer Pauschale im Vertrag sinnvoll wie z.B. das pro Arbeitstag eine pauschale Abgeltung von 20min für organisatorische und/oder praktische Tätigkeiten aufgeschlagen wird. Darin könnte dann z.B. auch der Geldtransport enthalten sein.

Dass Mitarbeiter für Fehlbeträge in der Kasse innerhalb ihrer Zuständigkeit haften, ist normal. Lediglich außergewöhnliche Vorfälle (z.B. Überfall) sind von Versicherungen oder Arbeitgeberhaftung abgedeckt. Sind aber z.B. 2 MA mit Zugriff auf dieselbe Kasse beschäftigt, würde ich so einer Regelung schon nicht mehr zustimmen.

Der Weg zur Bank muss vom Vorgesetzten angeordnet werden. Dann ist er a) auch versichert und b) auch Arbeitszeit - zum Privatvergnügen macht das keiner und eine angeordnete Arbeit MUSS auch vergütet werden.

Gruß, Speedy

 
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