Geschrieben von Bengelengelmama am 27.09.2015, 10:38 Uhr |
arbeitsrecht/zeit/bezahlung einige fragen
es gibt Ausnahmen. z.B. im Gastgewerbe oder Landwirtschaft ist Sonntag kein Feiertag, d.h. Sonntagszuschlag ist eine freiwillige Leistung.
Es ist schon üblich ein paar Min. vor Arbeitsbeginn am Arbeitsplatz zu sein, das nennt man dann wohl "Betriebsinteresse" wenn es nicht bezahlt wird. Allerdings bei dem was du schreibst, so viel unbez. Zeit in der Freizeit zu investieren, hegt bei mir den Verdacht "das ist nur der Anfang".
Achja und denk daran, ob Pauschal- oder Stundenlohn, dieser wird auf 4,35 Wochen monatl. berechnet. Nicht 4! Machen AG gerne, dann siehts nach mehr aus
- arbeitsrecht/zeit/bezahlung einige fragen - sechsfachmama 27.09.15, 1:55
- Re: arbeitsrecht/zeit/bezahlung einige fragen - Samsine 27.09.15, 9:38
- manches ist "üblich" - Ellert 27.09.15, 10:15
- nein,das war ich ! - Christine70 28.09.15, 8:22
- Re: arbeitsrecht/zeit/bezahlung einige fragen - Bengelengelmama 27.09.15, 10:38
- also ... Und wenn geld in der kasse fehlt, muss man selbst haften ... - sechsfachmama 27.09.15, 16:01
- Re: also ... Und wenn geld in der kasse fehlt, muss man selbst haften ... - Christine70 28.09.15, 8:37
- Re: arbeitsrecht/zeit/bezahlung einige fragen - speedy 28.09.15, 12:29
- Re: sonntags - ok danke. - sechsfachmama 28.09.15, 14:51
- Re: arbeitsrecht/zeit/bezahlung einige fragen - speedy 28.09.15, 16:15
- Re: arbeitsrecht/zeit/bezahlung einige fragen - Samsine 27.09.15, 9:38
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