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Geschrieben von SunnyGirl!75 am 06.11.2019, 21:52 Uhr

Achtung Verwechslung!!!!

Moment mal, wenn jemand "körperlich" bestimmte Arbeiten nicht ausüben kann, muss es nur der Arge melden. Die schicken einen dann zwar zum Amtsarzt, der kann einem aber eine Bescheinigung ausstellen, das man bestimmte Arbeiten nicht ausüben kann.
Danach darf die Arge gar nicht mehr von einem verlangen solche Arbeiten auszuüben, bzw Leistungen deswegen kürzen.

Das weiß ich zufällig genau, da mir nämlich mal im Krankenhaus bescheinigt wurde das ich aufgrund meiner chronischen Krankheit keine Arbeiten ausführen darf, wo man sich viel bücken, viel stehen oder viel einseitige Körperhaltungen einnehmen muss.
Als ich nach einer befristeten Arbeitsstelle kurze Zeit Alg2 Empfängerin war, wurde mir eine Arbeit als Spargelstecherin angeboten.
Da habe ich denen mitgeteilt das ich schwere Arbeiten nicht ausüben darf und die schickten mich dann zum Amtsarzt.
Da der mir ebenfalls so eine Bescheinigung wie im Krankenhaus ausgestellt hat, war ich raus aus der Nummer.
Stattdessen sollte ich dann Spargel im Büdchen verkaufen, fand aber zwischenzeitlich zufällig einen "festen" Job.

 
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