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Geschrieben von Daffy am 06.11.2019, 10:34 Uhr

Urteil zu H4 Sanktionen

Es ist immer eine Frage der Abwägung. Denk z.B. an die Sicherungsverwahrung für Gewalttäter, das Recht auf körperliche Unversehrheit eines (scheinbar) alkoholisierten Autofahrers (keine Blutproben mehr?), das Recht des Kindes eines zur mehreren Jahren Haft verurteilen Straftäters auf seinen Vater oder generell jede ´staatliche Freiheitsberaubung` (allenfalls kurzzeitig, im Sinne der Nothilfe bei einem akuten Übergriff. Und selbst da - stellt man sich damit nicht auf eine Stufe mit dem Täter?)

Ich geh davon aus, dass diese Abwägung dem Parlament schon bewusst ist; deren Entscheidungen werden aber gestochen von einer Handvoll Richter, "Wir aber sagen Euch..."

 
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