Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Berlin! am 05.11.2019, 12:05 Uhr

Urteil zu H4 Sanktionen

Ganz so einfach ist es nicht. Viele Sanktionen waren gar nicht Gegenstand der Verfassungsbeschwerde.
Es ging im Kern darum, ob Mitwirkunsgpflichten durch Sanktionen durchgesetzt werden dürfen.
Ja, dürfen sie. Aber diese Sanktionen müssen verhältnismäßig sein. Kürzungen des ALG II Bezugs von 60 oder gar 100 % sind eben nicht mehr verhältnismäßig.
Außerdem muß es Betroffenen möglich sein, selbst die Voraussetzungen zu schaffen, wieder 100% der Leistung zu erhalten.

Das Urteil hat so null und nix mit einen Grundeinkommen zu tun, schon gar nicht mit einem bedingungslosen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.