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Geschrieben von IngeA am 07.11.2019, 6:53 Uhr

Achtung Verwechslung!!!!

So weit zur Theorie.

Dann muss es das Arbeitsamt nur noch auf die Reihe bekommen das auch zu beachten. Natürlich kann der Betroffene sich gegen entsprechende Sanktionen dann wehren, mit Einspruch, er erneutem Nachweis etc. aber das Ganze ist einfach äußerst nervtötend, kräftezehrend und UNNÖTIG.

LG Inge

 
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