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Geschrieben von malwinchen am 17.03.2011, 13:57 Uhr

da die verkäuferin nicht gewerblich katzen verkauft und die katze scheinbar auch keine

zu beanstandende erkrankung hat, muss sie die katze nicht zurück nehmen, wenn nicht vor der übergabe eine probezeit fest vereinbart wurde. das recht auf kaufwandlung gibt es fast nur beim pferdehandel und da müssen schon gravierendere gründe vorliegen als ein nichtvertragen von neuem und bereits vorhandenem tier.

sag' mal, wie blauäugig ist eigentlich deine bekannte? wenn ich bereits ein tier habe, schaue ich doch vor dem entgültigen kauf, dass neu und alt sich vetragen. DDa gibt es schon ein paar tricks. wie man zwei tiere "anfreundet". da scheint mir aber irgendein anderer grund dahinter zu stecken. ich habe noch nie verstanden, warum sich haustiere angeblich nicht miteinander arrangieren können sollten. wir hatten noch nie probleme dieser art.

btw: ganz schön abgezpockt, bei nichtgefallen eines tieres die "geldzurückgarantie" suggerieren zu wollen... natürlich mit erstattung sämtlicher auslagen.

 
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