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Geschrieben von Zweizahn am 17.03.2011, 13:45 Uhr

schreib- und tippfehler sind pure absicht ^^ owt

Eine Katze (sprich ein Tier) wird wie eine Sache behandelt. Es gibt kein Rückgaberecht. Kaufvertrag muss nicht schriftlich gemacht werden, mündlich ist völlig ausreichend. Wenn der Kaufgegenstand keine Mängel aufweist, dann ist der KV gültig. Eine Anfechtung des KV wegen irrtum kommt nicht in Frage, weil kein Anfechtungsgrund vorhanden ist.
Ob die Verküferin die Katze wegen der Allergie ihres Kindes verkauft hat, ist völlig unerheblich. Einfach die Tatsache, dass Katze übergeben und Geld bezahlt wurde, macht den Kaufvertrag gültig. Daran gibts nichts zu rütteln. Ist alles im BGB geregelt. Sonderabreden wären natürlich möglich, aber die gab es offensichtlich nicht.
Also: man sollte sich schon vorher gründlich überlegen und viellleicht auch testen, ob man sich ein (weiteres) Haustier zulegt. In dem Fall: Pech gehabt. Arme Miezi.

 
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