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Geschrieben von Lena_1922 am 28.03.2023, 10:34 Uhr

Förderung Heizen

Die Gaspreisbremse meinst du ?
Die rechnet der Versorger ab - aber erst jetzt im Februar/März - das heißt das sieht sie erst nächstes Jahr auf der Nebenkostenabrechnung - da sollte in der Regel auf die Abrechnung des Versorgers als Anlage beiliegen.
Wenn Sie nachzahlen muss - liegt das an ihrem Vorjahresverbrauch 2022.
Wie sind denn ihre Werte ?
Die Gaspreisbremse schützt nicht vor Nachzahlungen.
Ich muss auch dieses Jahr mehr zahlen :-) - aber bei weitem nicht soviel wie ohne Preisbremse.

 
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