Geschrieben von Lena_1922 am 28.03.2023, 10:34 Uhr |
Förderung Heizen
Die Gaspreisbremse meinst du ?
Die rechnet der Versorger ab - aber erst jetzt im Februar/März - das heißt das sieht sie erst nächstes Jahr auf der Nebenkostenabrechnung - da sollte in der Regel auf die Abrechnung des Versorgers als Anlage beiliegen.
Wenn Sie nachzahlen muss - liegt das an ihrem Vorjahresverbrauch 2022.
Wie sind denn ihre Werte ?
Die Gaspreisbremse schützt nicht vor Nachzahlungen.
Ich muss auch dieses Jahr mehr zahlen :-) - aber bei weitem nicht soviel wie ohne Preisbremse.
- Förderung Heizen - icki 28.03.23, 10:20
- Re: Förderung Heizen - Lena_1922 28.03.23, 10:34
- Dezember-Abschlag - Frida19 28.03.23, 10:37
- Re: Dezember-Abschlag -- Nachtrag - Frida19 28.03.23, 10:38
- Dezember-Abschlag - Frida19 28.03.23, 10:37
- Re: Förderung Heizen - icki 28.03.23, 10:46
- Re: Förderung Heizen - Lena_1922 28.03.23, 11:00
- Re: Förderung Heizen - Frida19 28.03.23, 11:15
- Re: Förderung Heizen - Maya7 28.03.23, 15:15
- Re: Förderung Heizen - Maya7 28.03.23, 15:25
- Re: Förderung Heizen - Lena_1922 28.03.23, 11:00
- Re: Förderung Heizen - Hannah80 28.03.23, 11:58
- Re: Förderung Heizen - Lena_1922 28.03.23, 10:34
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