Geschrieben von Maya7 am 28.03.2023, 15:25 Uhr |
Förderung Heizen
Zusatz: Es wird ja zb. gesagt ok jeden Monat zb. 50€ für heizung zahlen. das ist ja nur eine schätzung. nach 12 Monaten wird geschaut wieviel hätte der vermieter tatsächlich zahlen müssen.
Er hat also 12×50€ gezahlt. und hätte dann ldt. umrechnung durch vermieter: 12x60-1×50 (weil das hat ja der staat gezahlt) zahlen müssen. (Hier bin ich mir aber nicht sicher, ob der staat den abschlag zahlt oder die reele ausgabe des mieters)
nehmen wir an der staat zahlt den abschlag ergibt sich daraus dann
670€ die der mieter hätte zahlen müssen und 600 die er bereits gezahlt hat.
so ungefähr verstanden? ist wirklich ziemlich kompliziert...
Fakt ist aber der Vermieter muss eine Nebenkostenabrechnung dem Mieter offen legen.
Alle Angaben ohne Gewähr, zahlen sind nur rechnenbeispiele.
- Förderung Heizen - icki 28.03.23, 10:20
- Re: Förderung Heizen - Lena_1922 28.03.23, 10:34
- Dezember-Abschlag - Frida19 28.03.23, 10:37
- Re: Dezember-Abschlag -- Nachtrag - Frida19 28.03.23, 10:38
- Dezember-Abschlag - Frida19 28.03.23, 10:37
- Re: Förderung Heizen - icki 28.03.23, 10:46
- Re: Förderung Heizen - Lena_1922 28.03.23, 11:00
- Re: Förderung Heizen - Frida19 28.03.23, 11:15
- Re: Förderung Heizen - Maya7 28.03.23, 15:15
- Re: Förderung Heizen - Maya7 28.03.23, 15:25
- Re: Förderung Heizen - Lena_1922 28.03.23, 11:00
- Re: Förderung Heizen - Hannah80 28.03.23, 11:58
- Re: Förderung Heizen - Lena_1922 28.03.23, 10:34
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