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Geschrieben von Hashty am 19.07.2021, 18:51 Uhr

Frauen und ihr Recht auf Arbeit

Bis 1958 konnte ein Ehemann das Dienstverhältnis seiner Frau entscheiden – das heißt, es lag bei ihm, ob sie arbeiten durfte und wenn er seine Meinung ändern sollte, konnte er auch jederzeit das Arbeitsverhältnis seiner Frau kündigen. Auch das änderte sich mit dem Gleichberechtigungsgesetz von 1958. Aber: Noch bis 1977 durfte eine Frau in Westdeutschland nur dann berufstätig sein, wenn das „mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar“ war. Aufgaben im Haushalt und in der Kindererziehung waren also klar der Frau zugeordnet.

Erst 1977 trat das erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts in Kraft. Demzufolge gab es keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe mehr. Seitdem wird im Falle einer Scheidung nicht mehr nach Schuld gesucht, sondern es gilt das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Das heißt, der Ehepartner, der nach der Scheidung nicht mehr für sich selbst sorgen kann, hat Anspruch auf Unterhalt des Ex-Partners.

(Gefunden im Inet:
https://www.humanresourcesmanager.de/news/frauenrechte-arbeit-letzte-100-jahre.html)

 
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