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Geschrieben von Leena am 18.03.2010, 20:59 Uhr

ich denke, auch du meinst etwas anderes als ein vorkausrecht...

...doch, ich meine ein Vorkaufsrecht i.S.v. §§ 1094 ff. BGB, dingliches Vorkaufsrecht bei Grundstücken.

Natürlich ist ein Vorkaufsrecht eine "komplexe juristische Verpflichtung", aber ich kapiere immer noch nicht, warum man da so kategorisch dagegen sein sollte!

Es wäre genauso eine "nette Geste", ihm das Vorkaufsrecht einzuräumen, wie es von ihm eine "nette Geste" ist, das Haus zu überschreiben und auf den ursprünglich angekündigten großen Knatsch mit Hauen und Stechen zu verzichten, oder? Und beides wäre zwar eine "nette Geste", hätte aber sehr wohl juristische Folgen mit entsprechenden finanziellen Aspekten. Dessen bin ich mir schon bewusst!

 
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