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Geschrieben von Leena am 18.03.2010, 20:44 Uhr

Warum so kategorisch nein?

...und wenn man's aus Berkels Sicht sieht?

Er hat ja wohl in das Haus auch verdammt viel reingesteckt, Zeit und Geld und Energie und Herzblut und alles, und WENN er es ihr jetzt schon komplett überschreibt, dann will er sich vielleicht wenigstens absichern, dass er - im Falle eines Falles, und bevor seine Ex es irgendwie verschleudern würde - wenigstens die potentielle Möglichkeit hätte, das Haus doch wieder zu erwerben und es als "Heim" für die Kinder zu bewahren..?

Es fällt wahrscheinlich leichter, sein Haus zu überschreiben, wenn man dafür wenigstens ein Vorkaufsrecht bekommt - quasi wie eine Option, die Überschreibung im Falle eines Falles - wenn auch mit horrenden Kosten, wo man dann abwägen müsste, ob es einem das wert wäre - doch wieder rückgängig machen zu können, wenn etwas sein sollte.

Kann man Vorkaufsrechte eigentlich befristen? *kopfkratz*

 
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